Aufruf zur aktiven Teilnahme: Kinderschutzkommission kontaktieren
Im Dezember 2024 ist unsere Petition im Landtag NRW eingereicht worden, mit der Bitte diese an den Unterausschuss Kinderschutzkommission vorzulegen.
Der Landtag NRW teilte mit, dass für die Klärung von Einzelfällen die Kinderschutzkommission nicht zuständig sei. Hierfür sind der Petitionsausschuss des Landtags bzw. die Gerichte zuständig. Insofern ist unsere Petition zur weiteren Bearbeitung an den Petitionsausschuss des Landtags weitergeleitet.
In unserer Petition geht jedoch eindeutig hervor, dass wir keine Einzelfälle sind, sondern es viele Betroffene gibt, die eine ungerechtfertigte Kindeswohlgefährdung erhalten haben.
Lasst dieses Problembewusstsein nicht in Unkenntnis, sondern gebt aktiv Signale in Richtung der Kinderschutzkommission. Denn wenn solche Fälle nicht bekannt werden, ist den Pflegekindern damit nicht geholfen.
„Wir sind nicht einer, wir sind viele!
Nehmt die Chance wahr und wirkt proaktiv bei einer Veränderung mit, damit unberechtigte Kindeswohlgefährdungen kein Einzelschicksale bleiben und wir uns Gehör in der Politik verschaffen!“„Die Leittragenden sind die Pflegekinder, die bspw. bei einer abrupten Inobhutnahme entweder ins Kinderheim untergebracht werden oder in eine andere Pflegefamilie kommen.
Abrupte Inobhutnahmen, die ohne Ankündigung einer Gefährdung durch das Jugendamt und ohne gerichtliche Anrufung des Familiengerichtes zu Unzeit durchgeführt wird. „
