Was die Bundesstatistik erfasst – und was weiterhin fehlt

Eine wirksame Fehlerkultur im Kinderschutz braucht belastbare Daten.
Die Statistik des Statistischen Bundesamtes zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung liefert wichtige Informationen darüber, wie häufig Jugendämter Gefährdungseinschätzungen durchführen, welche Gefährdungsarten festgestellt werden und aus welchen Bereichen Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung kommen.
Gleichzeitig zeigt die aktuelle Bundesstatistik für das Berichtsjahr 2025 eine wesentliche Grenze:
Sie bildet den Weg bis zur Gefährdungseinschätzung ab – aber nicht ausreichend, was danach mit Fällen geschieht, in denen sich eine Einschätzung später als unbegründet, fehlerhaft oder eine darauf beruhende Maßnahme als rechtswidrig herausstellt.
Gerade für Pflegefamilien und Erziehungsstellen ist diese Lücke von besonderer Bedeutung.
Wichtiger Hinweis:
Die Bundesstatistik ist eine amtliche Statistik und bildet ausschließlich die dort definierten und erhobenen Merkmale ab. Aus dem Fehlen einer statistischen Kategorie darf nicht geschlossen werden, dass entsprechende Fälle nicht vorkommen. Umgekehrt kann aus einem nicht bestätigten Verdacht nicht automatisch auf einen „unberechtigten“ Verdacht geschlossen werden.
Der Fokus setzt sich dafür ein, diese statistischen und fachlichen Lücken sichtbar zu machen und die Grundlage für eine nachhaltige Fehler- und Rehabilitationskultur im Pflegekinderwesen zu schaffen.
1. Die aktuellen Zahlen für 2025
Im Jahr 2025 haben die Jugendämter in Deutschland rund 268.300 Gefährdungseinschätzungen durchgeführt.
Das ist ein neuer Höchststand und entspricht einem Anstieg von rund 12 % gegenüber 2024.
Bei rund 79.800 Kindern und Jugendlichen wurde eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Damit lag die Zahl der festgestellten Kindeswohlgefährdungen rund 10 % über dem Vorjahreswert.
Seit Beginn der Erfassung im Jahr 2012 hat sich die Zahl der festgestellten Kindeswohlgefährdungen damit mehr als verdoppelt.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen einer Gefährdungseinschätzung und einer festgestellten Kindeswohlgefährdung:
Eine Meldung oder ein Verdacht ist nicht automatisch eine festgestellte Kindeswohlgefährdung.
Die Statistik erfasst deshalb verschiedene Ergebnisse einer Gefährdungseinschätzung.
2. Was ergibt eine Gefährdungseinschätzung?
Die Bundesstatistik unterscheidet im Jahr 2025 ausdrücklich zwischen:
- akuter Kindeswohlgefährdung
- latenter Kindeswohlgefährdung
- keiner Kindeswohlgefährdung, aber weiterem Hilfebedarf
- keiner Kindeswohlgefährdung und keinem weiteren Hilfebedarf
Diese Differenzierung ist wichtig und muss bei der Betrachtung der Statistik berücksichtigt werden.
Für 2025 weist die GENESIS-Datenbank insgesamt folgende Ergebnisse der Verfahren aus:
| Ergebnis der Gefährdungseinschätzung | Verfahren 2025 |
|---|---|
| Akute Kindeswohlgefährdung | 39.423 |
| Latente Kindeswohlgefährdung | 42.422 |
| Keine Kindeswohlgefährdung, aber weiterer Hilfebedarf | 87.503 |
| Keine Kindeswohlgefährdung und kein Hilfebedarf | 102.707 |
Die Zahlen beziehen sich auf Verfahren/Gefährdungseinschätzungen und dürfen nicht mit der Zahl der unterschiedlichen betroffenen Kinder gleichgesetzt werden.
Die Bundesstatistik zeigt damit deutlich:
Ein erheblicher Teil der Gefährdungseinschätzungen endet nicht mit der Feststellung einer Kindeswohlgefährdung.
Das bedeutet allerdings nicht, dass alle nicht bestätigten Verdachtsfälle „unberechtigt“ waren. Die Statistik erlaubt eine solche Schlussfolgerung ausdrücklich nicht.
Genau deshalb braucht es eine weitere Differenzierung.
3. Was bedeutet „unberechtigte Kindeswohlgefährdung“?
Unsere Initiative beschäftigt sich mit Fällen, in denen der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung für eine Familie erhebliche Konsequenzen hat, sich der Verdacht aber später beispielsweise
- als unbegründet herausstellt,
- nicht bestätigt,
- fachlich anders bewertet,
- durch neue Erkenntnisse widerlegt oder
- eine darauf beruhende Maßnahme durch ein Gericht als rechtswidrig festgestellt wird.
Solche Entwicklungen können insbesondere bei Pflegefamilien und Erziehungsstellen weitreichende Folgen haben.
Dazu gehören beispielsweise:
- erhebliche Belastungen für Pflegeeltern,
- Stigmatisierung und Vertrauensverlust,
- Beendigung oder Einschränkung von Unterstützungsleistungen,
- Herausnahme eines Pflegekindes,
- länger andauernde Trennungen,
- Konflikte zwischen Jugendamt und Pflegefamilie,
- Auswirkungen auf das Pflegeverhältnis,
- finanzielle Belastungen,
- Auswirkungen auf Geschwister und das gesamte Familiensystem.
Für diese nachträgliche Entwicklung eines Falles gibt es in der Bundesstatistik keine eigene zentrale Kategorie.
4. Eine wichtige Lücke: Was passiert nach der Gefährdungseinschätzung?
Die Bundesstatistik beantwortet wichtige Fragen:
Wie viele Gefährdungseinschätzungen gibt es?
Welche Gefährdungsarten werden festgestellt?
Wer meldet einen möglichen Gefährdungsfall?
Welche Hilfen bestanden bereits?
Welche Schutz- oder Hilfemaßnahmen werden anschließend eingeleitet?
Eine für unsere Arbeit entscheidende Frage wird dagegen nicht systematisch beantwortet:
Was geschieht mit den Familien, wenn sich der ursprüngliche Verdacht später als unbegründet oder eine darauf beruhende Maßnahme als rechtswidrig herausstellt?
Genau hier sehen wir eine wesentliche Lücke für eine nachhaltige Fehlerkultur.
5. Pflegefamilien und Erziehungsstellen werden nicht ausreichend sichtbar
Für das Berichtsjahr 2025 weist die aktuelle Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes in ihrer Pressemitteilung die Aufenthaltskonstellationen beispielsweise zusammengefasst aus:
- 40 % bei beiden Eltern,
- 37 % bei einem alleinerziehenden Elternteil,
- 14 % bei einem Elternteil mit neuem Partner,
- 9 % im Heim, bei Verwandten oder an einem anderen Ort.
Eine eigenständige aktuelle Darstellung für Pflegefamilien und Erziehungsstellen findet sich dort nicht.
Besonders relevant ist dabei: Die GENESIS-Tabelle zum Aufenthaltsort des Minderjährigen enthält zwar ausdrücklich die Kategorie „Pflegefamilie“, der dort verfügbare Zeitraum endet derzeit jedoch mit dem Berichtsjahr 2022. Für 2025 ist diese Auswertung in dieser Tabelle nicht verfügbar.
Damit fehlt aus unserer Sicht eine aktuelle und öffentlich nachvollziehbare Datengrundlage dazu, wie viele Gefährdungseinschätzungen Kinder betreffen, die zum Zeitpunkt des Verfahrens in einer Pflegefamilie leben.
Das erschwert eine gezielte Betrachtung der besonderen Situation von Pflegefamilien.
6. Auch „Erziehungsstellen“ werden nicht gesondert sichtbar
Noch deutlicher wird die Problematik bei Erziehungsstellen.
Die Bundesstatistik bietet keine eigenständige, öffentlich ausgewiesene Kategorie, mit der sich die Situation von Erziehungsstellen systematisch nachvollziehen lässt.
Dadurch bleibt beispielsweise offen:
- Wie viele Gefährdungseinschätzungen betreffen Erziehungsstellen?
- Wie viele davon führen zu einer festgestellten Kindeswohlgefährdung?
- Wie viele enden ohne Feststellung einer Kindeswohlgefährdung?
- Wie viele Kinder werden während oder nach einer solchen Einschätzung aus der Erziehungsstelle herausgenommen?
- Wie häufig wird eine solche Entscheidung später korrigiert?
- Wie häufig wird eine Maßnahme gerichtlich als rechtswidrig festgestellt?
- Wie häufig erfolgt anschließend eine Rückführung?
- Welche Unterstützung erhalten die betroffenen Pflegeeltern oder Erziehungsstellen anschließend?
Diese Fragen lassen sich aus der Bundesstatistik 2025 nicht beantworten.
7. Was die Statistik über die Gefährdungsarten sagt
Bei den im Jahr 2025 festgestellten Kindeswohlgefährdungen wurden insbesondere folgende Gefährdungsarten erfasst:
- Vernachlässigung: 58 %
- psychische Misshandlung: 38 %
- körperliche Misshandlung: 29 %
- sexuelle Gewalt: 5 %
Da bei einem Kind mehrere Gefährdungsarten gleichzeitig vorliegen können, addieren sich diese Prozentwerte nicht zu 100 %.
Bei rund einem Viertel der betroffenen Kinder wurden mehrere Gefährdungsarten festgestellt.
Diese Zahlen zeigen, wie differenziert Kindeswohlgefährdungen betrachtet werden müssen.
Gleichzeitig bleibt die Frage offen, welche konkreten fachlichen Beobachtungen oder Bewertungen hinter bestimmten Einschätzungen standen und wie sich diese Einschätzungen im weiteren Verlauf eines Falles entwickelten.
8. Wer meldet eine mögliche Kindeswohlgefährdung?
2025 stammten die Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung insbesondere von:
- Polizei und Justiz: 30 %
- Bevölkerung, beispielsweise Verwandte, Bekannte, Nachbarn oder anonyme Hinweisgeber: 22 %
- Schulen und Kindertagesbetreuung: 16 %
- Kinder-, Jugend- und Erziehungshilfe: 12 %
Nur ein vergleichsweise kleiner Teil der Hinweise kam unmittelbar von den betroffenen Familien selbst.
Auch diese Daten sind wichtig, denn die Gefährdungseinschätzung beginnt häufig mit einer Information, deren Inhalt und Einordnung anschließend fachlich bewertet werden muss.
Eine Meldung ist deshalb zunächst ein Anlass zur Prüfung und noch keine Feststellung einer Kindeswohlgefährdung.
9. 43 % hatten bereits Kontakt zum Jugendhilfesystem
Besonders relevant ist eine weitere Zahl der Bundesstatistik:
Bei 43 % der 2025 festgestellten Kindeswohlgefährdungen nahmen die betroffenen Kinder oder Jugendlichen zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits eine Leistung der Jugendhilfe in Anspruch.
In etwa 27 % dieser Fälle war innerhalb desselben Jahres bereits zuvor eine Meldung zu dem Kind eingegangen.
Diese Zahlen machen deutlich:
Kinderschutz findet häufig nicht erst beim ersten Kontakt mit dem Jugendamt statt.
Viele Familien und Kinder befinden sich bereits im Hilfesystem.
Das gilt in besonderer Weise für Kinder, die in Pflegefamilien oder anderen stationären bzw. familienersetzenden Hilfen leben.
10. Die Statistik ist eine Hellfeldstatistik
Die Bundesstatistik ist eine sogenannte Hellfeldstatistik.
Erfasst werden Fälle, die den zuständigen Behörden bekannt geworden sind und zu einem Verfahren zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos geführt haben.
Das bedeutet:
Die Statistik kann keine Aussage über das gesamte Ausmaß von Kindeswohlgefährdungen in Deutschland treffen.
Das sogenannte Dunkelfeld – also Gefährdungen, die nicht erkannt oder nicht gemeldet werden – wird nicht erfasst.
Umgekehrt bedeutet die Erfassung eines Verdachtsfalls aber ebenfalls nicht automatisch, dass tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Diese Unterscheidung ist für die öffentliche Diskussion besonders wichtig.
11. Was in der Statistik bisher nicht sichtbar wird
Aus unserer Sicht besteht insbesondere bei folgenden Punkten ein erheblicher Bedarf an zusätzlicher Datenerhebung:
A. Unbegründete Verdachtsfälle
Wie viele Gefährdungseinschätzungen enden ohne Feststellung einer Kindeswohlgefährdung?
Diese Information ist teilweise vorhanden.
Nicht beantwortet wird jedoch:
Warum wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt und wie entwickelte sich der Fall anschließend?
B. Nachträgliche Korrekturen
Es fehlt eine systematische Statistik darüber,
- wie häufig eine ursprüngliche Einschätzung später korrigiert wird,
- welche neuen Erkenntnisse dazu führen,
- ob die Korrektur durch das Jugendamt selbst oder durch andere Stellen erfolgt,
- und welche Konsequenzen daraus gezogen werden.
C. Gerichtliche Entscheidungen
Nicht gesondert ausgewiesen wird beispielsweise:
- Wie viele Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Gefährdungseinschätzung werden familiengerichtlich überprüft?
- In wie vielen Fällen wird eine Maßnahme als rechtswidrig festgestellt?
- Wie häufig wird eine Rückführung eines Kindes angeordnet?
- Wie häufig wird eine zunächst angenommene Gefährdung durch eine gerichtliche Entscheidung anders bewertet?
D. Pflegefamilien und Erziehungsstellen
Es fehlt eine aktuelle, differenzierte Auswertung dazu,
- wie viele Gefährdungseinschätzungen Pflegefamilien betreffen,
- wie viele Erziehungsstellen betroffen sind,
- welche Ergebnisse diese Verfahren haben,
- wie viele Kinder vorübergehend oder dauerhaft aus ihren Pflegefamilien herausgenommen werden,
- und wie viele dieser Maßnahmen später korrigiert werden.
E. Rehabilitation
Die Bundesstatistik weist nicht aus:
Wie viele Pflegefamilien und Erziehungsstellen nach einer unbegründeten Gefährdungseinschätzung rehabilitiert wurden.
Ebenso wenig wird systematisch erfasst,
- welche Rehabilitationsmaßnahmen erfolgt sind,
- wer die Rehabilitation initiiert,
- wie lange sie dauert,
- ob das Pflegeverhältnis fortgesetzt werden kann,
- und ob das verlorene Vertrauen zwischen Pflegefamilie und Jugendhilfesystem wiederhergestellt werden konnte.
12. Warum diese Datenlücke relevant ist
Eine Fehlerkultur besteht nicht darin, Fehler zu unterstellen.
Eine Fehlerkultur bedeutet vielmehr:
Fehler müssen erkannt, ausgewertet, korrigiert und aufgearbeitet werden können.
Dafür müssen auch die entsprechenden Daten vorhanden sein.
Wenn ausschließlich erfasst wird,
„Es gab einen Verdacht“
und
„Das Jugendamt führte eine Gefährdungseinschätzung durch“,
aber nicht systematisch,
„Wie entwickelte sich der Fall danach?“,
bleibt ein wesentlicher Teil des Kinderschutzprozesses statistisch unsichtbar.
13. Kinderschutz und Fehlerkultur gehören zusammen
Wir setzen uns ausdrücklich nicht gegen Kinderschutz ein.
Im Gegenteil:
Ein wirksamer Kinderschutz braucht beides: Schutz vor tatsächlicher Kindeswohlgefährdung und Schutz vor vermeidbaren Fehlentscheidungen.
Eine professionelle Fehlerkultur bedeutet deshalb nicht, Entscheidungen im Nachhinein pauschal zu kritisieren.
Sie bedeutet:
- Entscheidungen nachvollziehbar dokumentieren.
- Kriterien und fachliche Einschätzungen transparent machen.
- Fehlentscheidungen erkennen.
- Entscheidungen korrigieren.
- Betroffene Familien angemessen unterstützen.
- Auswirkungen auf das Kind berücksichtigen.
- Wiederholungsfehler vermeiden.
- Erkenntnisse systematisch auswerten.
Gerade bei Pflegekindern ist dies von besonderer Bedeutung.
Denn eine fehlerhafte Einschätzung kann nicht nur die Pflegeeltern betreffen.
Sie kann unmittelbar die Beziehung eines Kindes zu seiner vertrauten Pflegefamilie und damit seine Lebenssituation verändern.
14. Unsere Forderung: Die Statistik muss weiterentwickelt werden
Wir setzen uns deshalb für eine Weiterentwicklung der Datenerhebung ein.
Wir halten insbesondere folgende zusätzliche Differenzierungen für erforderlich:
1. Pflegefamilien und Erziehungsstellen
Gefährdungseinschätzungen sollten eindeutig danach ausgewertet werden können, ob ein Kind
- bei seinen leiblichen Eltern,
- in einer Pflegefamilie,
- in einer Erziehungsstelle,
- in einer stationären Einrichtung,
- bei Verwandten
- oder in einer anderen Betreuungsform lebt.
2. Ergebnis des Verfahrens
Neben „akut“ und „latent“ sollte nachvollziehbar sein:
- Gefährdung festgestellt,
- keine Gefährdung, aber Hilfebedarf,
- keine Gefährdung und kein Hilfebedarf.
3. Verlauf nach der Einschätzung
Erfasst werden sollte außerdem:
- weitere fachliche Bewertung,
- Veränderung der Einschätzung,
- Beendigung oder Fortführung von Maßnahmen,
- gerichtliche Überprüfung,
- Korrektur einer Entscheidung.
4. Gerichtliche Entscheidungen
Es sollte nachvollziehbar werden, in wie vielen Fällen Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Gefährdungseinschätzung später gerichtlich überprüft und gegebenenfalls korrigiert wurden.
5. Rehabilitation
Für Pflegefamilien und Erziehungsstellen sollte erfasst werden, ob nach einer unbegründeten oder fehlerhaften Gefährdungseinschätzung ein strukturiertes Rehabilitationsverfahren durchgeführt wurde.
15. Unser Ziel
Unser Ziel ist keine Statistik, die Jugendämter oder Fachkräfte pauschal kritisiert.
Unser Ziel ist eine Statistik, die den gesamten Prozess des Kinderschutzes besser abbildet.
Denn nur wenn sichtbar wird,
wie ein Verdacht entsteht,
wie er geprüft wird,
zu welchem Ergebnis er führt,
welche Maßnahmen daraus entstehen,
wie diese Maßnahmen später bewertet werden
und
was nach einer Fehlentscheidung mit dem Kind und der betroffenen Familie geschieht,
kann eine nachhaltige Fehlerkultur entstehen.
16. Unser Standpunkt
Kinderschutz braucht Transparenz.
Kinderschutz braucht eine belastbare Datenbasis.
Kinderschutz braucht eine offene Fehlerkultur.
Kinderschutz braucht auch Rehabilitation.
Für uns gehören diese vier Elemente zusammen.
Hinhören. Aufklären. Handeln.
Quellen und weiterführende Informationen
Statistisches Bundesamt (Destatis):
Statistik zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, Berichtsjahr 2025.
Die aktuellen Ergebnisse wurden am 13. August 2026 veröffentlicht.
Die detaillierten Tabellen sind über GENESIS-Online, Statistik 22518, abrufbar.
