Unberechtigte Vorwürfe der Kindeswohlgefährdungen stellen für viele Pflegefamilien und Erziehungsstellen eine erhebliche Belastung dar.
Dieser Umstand macht die Entwicklung sowie Implementierung eines verbindlichen Rehabilitations-konzepts erforderlich. Der Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII ist unverzichtbar und darf in seiner Bedeutung nicht relativiert werden. Gleichzeitig zeigt die Praxis deutlich, dass seine Anwendung in Pflege- und Erziehungsstellen einer fachlichen und strukturellen Korrektur bedarf.
Wir für Euch
- Zusammenschluss §4a SGB VIII
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News im Blog




Meilensteine
Bundesweiter selbstorganisierter Zusammenschluss aus Fachkräften und Nicht-Fachkräften als Pflegefamilien und Erziehungsstellen.
regelmäßige Teilnahmen an der Fachgesprächsreihe des Landtags NRW.
Zulassung von NAKOS (Nationale Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe) auf bundesweiter Ebene erhalten.
Teilnahme zu verschiedenen Workshops mit Erfahrungsaustausch.
mit über 1.000 Unterschriften zu "unberechtigten Vorwürfen einer Kindeswohlgefährdung in Pflegefamilien" an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin.
Perspektivisch für das Jahr 2026.
zum Thema "Unberechtigte Vorwürfe einer Kindeswohlgefährdung in Pflegefamilien" von der Kinderschutzkommission NRW erhalten.
Zulassung von DISEKO (Digitale Selbsthilfekontaktstelle) auf bundesweiter Ebene erhalten.
Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner DISEKO erreichen wir mithilfe der digitalen Wanderausstellung weitere betroffene Pflegefamilien und Erziehungsstellen deutschlandweit.







