Unberechtigte Vorwürfe der Kindeswohlgefährdungen stellen für viele Pflegefamilien und Erziehungsstellen eine erhebliche Belastung dar.

Dieser Umstand macht die Entwicklung sowie Implementierung eines verbindlichen Rehabilitations-konzepts erforderlich. Der Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII ist unverzichtbar und darf in seiner Bedeutung nicht relativiert werden. Gleichzeitig zeigt die Praxis deutlich, dass seine Anwendung in Pflege- und Erziehungsstellen einer fachlichen und strukturellen Korrektur bedarf.

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News im Blog

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Meilensteine

Zusammenschluss gegründet (§ 4a SGB VIII)

Bundesweiter selbstorganisierter Zusammenschluss aus Fachkräften und Nicht-Fachkräften als Pflegefamilien und Erziehungsstellen.

Gelingender Kinderschutz des Landtags NRW

regelmäßige Teilnahmen an der Fachgesprächsreihe des Landtags NRW.

Anerkennung als digitale Selbsthilfegruppe

Zulassung von NAKOS (Nationale Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe) auf bundesweiter Ebene erhalten.

Familiendialog.NRW für Pflegefamilien

Teilnahme zu verschiedenen Workshops mit Erfahrungsaustausch.

Einreichung unserer Online-Petition

mit über 1.000 Unterschriften zu "unberechtigten Kindeswohlgefährdungen in Pflegefamilien" an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin.

Dialog auf Bundesebene in Aussicht gestellt.

Perspektivisch für das Jahr 2026.

Einladung als Sachverständige zur Anhörung

zum Thema "Unberechtigte Kindeswohlgefährdung in Pflegefamilien" von der Kinderschutzkommission NRW erhalten.

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Unsere Werte.

Diese Werte sind das Fundament für unseren Zusammenschluss und unserer Selbsthilfegruppe.

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