Kontinuitätssicherung (“permanency planning”) für Pflegekinder wird durch fehlinterpretierte Kinderschutzmeldungen ausgehebelt.
Prof. Dr. jur. Ludwig Salgo hatte in seiner öffentlichen Stellungnahme vom 13.06.2017 an den Deutschen Bundestag bereits auf die fehlende rechtliche Absicherung für Pflegekinder in Pflegefamilien hingewiesen.
Fast 8 Jahre später hat sich dahingehend eine alarmierende und deutliche Verschlechterung für Pflegekinder in Pflegefamilien ereignet.
Wir stellen fest, dass die gesetzliche Kontinuitätssicherung durch fehlinterpretierte Kinderschutzmeldungen von einigen Institutionen ausgehebelt werden.
Wir stellen auch fest, dass immer häufiger Pflegefamilien und Erziehungsstellen stattdessen eine akute Kindeswohlgefährdung (ohne einen rechtfertigen Notstand gem. § 34 StGB) von Institutionen erhalten bzw. angedroht bekommen, nur damit der langjährige schwebende Zustand der Kontinuitätssicherung nicht umgesetzt wird.
Wir haben strategische Handlungsmuster von einigen Institutionen verglichen und erschreckend feststellen müssen, dass einige Institutionen / Träger vermehrt akute Kindeswohlgefährdungen in Pflegefamilien und Erziehungsstellen ausrufen bzw. androhen.
Quelle: www.Bundestag.de https://www.bundestag.de/resource/blob/510690/92690b023f104b72dd9be58b3dabde45/18-13-123l_salgo-data.pdf
