Wichtige Unterstützung für traumatisierte Kinder im Strafrecht
Seit dem 01.01.2017 ist das Gesetz in Kraft getreten, aber kaum jemand weiß das.
So haben Kinder und Jugendliche, die Opfer einer Straftat geworden sind, einen Rechtsanspruch im Strafrecht auf die Unterstützung einer psychosozialen Prozessbegleitung.
- Stärkung der Rechte der betroffenen Kinder und Jugendlichen.
- Reduzierung der Belastungen der Kinder und Jugendlichen .
- Abmilderungen der Gefahr vor weiteren Retraumatisierungen der Kinder und Jugendlichen.
- Die Psychosoziale Prozessbegleitung wird vom Gericht beigeordnet und ist kostenlos.
- Ersetzt nicht die Anwälte und keine Therapie!
Wir fordern, die gesetzliche Verankerung einer Psychosozialen Prozessbegleitung auch im Familienrecht für Pflege- und Heimkinder!
