5. Offener Brief an die Parlamentarische Staatssekretärin für Arbeit und Soziales, Katja Mast, MdB in Berlin
Statt einer Antwort von Katja Mast (Parlamentarische Staatssekretärin für Arbeit und Soziales und im Deutschen Bundestag für Pforzheim und Enzkreis in Baden-Württemberg und Pflegemutter) erhielten wir erneut von einem Vertreter der SPD aus Baden-Württemberg ein Antwortschreiben zu unserem Thema: Unberechtigte Kindeswohlgefährdungen in Pflegefamilien:
Zitat – SPD: „…dass bei den beschriebenen Situationen ein umsichtiges und sensibles Vorgehen von Behörden nötig ist. Zugleich geht es dabei auch um mitunter spezifisch gelagerte Einzelfälle, die genaues Abwägen und ein hohes Maß an Verantwortung mit sich bringen.“
Wir betonen ausdrücklich, dass wir keine Einzelfälle sind sondern viele Pflegefamilien, die eine unberechtigte Kindeswohlgefährdung erhalten haben.
Zitat – SPD: „Umgekehrt ist es aber auch unbestritten, dass es manchmal in einigen Pflegefamilien nicht gut läuft. Auch aus diesem Grund hat der Bundesgesetzgeber u.a. 2021 mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Familienpflege die Verpflichtung zur Anwendung von Schutzkonzepten bei Pflegeverhältnissen, einen Rechtsanspruch auf die eigenständige Beratung der Kinder sowie Ombudsstellen eingeführt.“
Wir weisen daraufhin, dass Ombudsstellen keine Weisungsbefugnis den Jugendämtern haben.
Wir können nachweislich belegen, dass Ombudsstellen Pflegefamilien im Stich lassen, wenn es um unberechtigter Kindeswohlgefährdung geht. Kleinkinder können sich nicht eigenständig an die Beratung wenden, geschweige denn so ausdrücken wie es ein Erwachsener kann!
Zitat – SPD: „Nun ist es tatsächlich so, dass nicht jeder Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung dazu führt, dass eine Kindeswohlgefährdung festgestellt wird. Von Jugendämtern sollte man dabei Professionalität verlangen.“
Zitat – SPD: „Keine Pflegefamilie sollte unter falschen Anschuldigungen leiden müssen, erst recht nicht in Folge eines fehlerhaften Vorgehens des Jugendamtes.“
Wir betonen erneut, dass tatsächlich viele Jugendämter keine Reflexion bei falschen Verdachtsmomenten von Pflegefamilien durchführen und im Nachgang keine Rehabilitation erhalten. Stattdessen halten diese Jugendämtern die Stigmatisierung dieser Pflegefamilien bewusst weiterhin aufrecht bis hin zur Verbreitung von Falschinformationen an weitere Jugendämter und verhindern, dass diese Pflegefamilien weitere Pflegekinder aufnehmen dürfen und als weitere Sanktion das Pflegegeld grundlos einbehalten wird! Diese Jugendämter treiben diese Pflegefamilie wissentlich einerseits in die nächste Rechtsverhandlung und andereseits in den finanziellen Ruine, mit dem Zitat einer Jugendamtsmitarbeiterin: „Dann ziehen sie doch vor das Gericht, wenn sie Pflegegeld haben wollen!“
Zitat – SPD: „Mit den neuen Schutzkonzepten und auch den Ombudsstellen dürften sich viele Punkte, die Sie in ihrem Schreiben benennen, verbessern.“
Wir stellen klar, dass die Schutzkonzepte richtig angewendet werden müssen und bei falschen Verdachtsmomenten eine gesetztliche Rehabilitation der Pflegefamilie automatisch durchgeführt werden muss. Die Ombudsstellen haben keine Weisungsbefugnis gegenüber den Jugendämtern und diese „Freikarte“ wissen die Jugendämter zu nutzen.
Zitat – SPD: „Wir nehmen Ihre geschilderten Erfahrungen ernst und sind uns bewusst, dass Pflegeeltern wie auch Pflegekinder in besonders sensiblen und belastenden Situationen stehen. Deshalb ist es wichtig, dass die neuen gesetzlichen Vorgaben und Schutzmechanismen konsequent umgesetzt und regelmäßig überprüft werden.„
Wir weisen daraufhin, dass es eine konsequente Umsetzung und regelmäßige Überprüfung nicht stattfindet, da Jugendämter mit ihre Machtstellung nicht beweispflichtig sind und keiner Kontrollbehörde unterliegen.
