Erfolgreiche Rückführung eines Heimkindes in die Pflegefamilie
Per Gerichtsbeschluss (Oktober 2025) wurde ein Heimkind, welches fast 2 Jahre rechtswidrig im Kinderheim untergebracht war, endlich wieder zu seinen Pflegeeltern zurückgeführt.
Beide fallführende Jugendämter hatten gravierende fehlerhafte Kindeswohlgefährdung bei den Pflegeeltern ausgerufen und das Pflegekind rechtswidrig ins Kinderheim untergebracht.
Die fehlende Reflexion und verweigernde Haltung dieses Jugendamtes führte dazu, dass diese das Heimkind weitere 3 Wochen im Kinderheim ließen.
Hier zeigt sich deutlich die Deutungshoheit und die methodische Willkür dieses Jugendamtes, was seinen Schutzauftrag für das Kind gravierend verfehlt hat.
Dies ist kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem, das viele (Pflege-)Familien und Kinder betrifft.
Die Pflegeeltern und der Anwalt nahmen diesen kindeswohlschädigenden Zustand dieses Jugendamtes nicht hin, sodass der Anwalt ein Schreiben wegen Schadensersatz an das fallführende Jugendamt versendet hatte.
Nach 3 Wochen kam das Heimkind endlich zu seinen Pflegeeltern zurück, das seit fast 2 Jahren seinen autonomen und permanten Kindeswillen dazu geäußert hatte.
Dieser Erfolg ist einerseits der hohen Kompetenz des Anwaltes zu verdanken, anderseites den durchhaltenden Pflegeeltern, die das Kind nicht aufgegeben haben und zu guter Letzt unser Zusammenschluss gemäß § 4a SGB VIII. Unser Fokus unterstützte die Pflegefamilie in dieser schwierigen Zeit, was wir als Selbsthilfegruppe in Krisensituationen anbieten.
