Der Fokus: Unberechtigte Kindeswohlgefährdung als Sachverständige und Vertreter von Pflegefamilien in der Kinderschutzkommission NRW
Pressemitteilung
Pflegefamilien kritisieren fehlende Aufarbeitung unbegründeter Kindeswohlgefährdungs-Vorwürfe, insbesondere nach rechtskräftigen Gerichtsbeschlüssen, die eine rechtswidrige Inobhutnahme der Pflegekinder darstellen.
Der Zusammenschluss Fokus: Unberechtigte Kindeswohlgefährdung hat im März 2025 erstmalig den Landtag auf ein bislang wenig betrachtetes Problem aufmerksam gemacht. Die zusätzlich anerkannte Selbsthilfegruppe kritisiert den Umgang des Hilfesystems mit Pflegefamilien, gegen die unbegründete Kindeswohlgefährdungs-Vorwürfe erhoben wurden. Somit gefährdet das System das gesamte Pflegekinderwesen, welches ein professionelles und gesellschaftlich wertvolle Instanz darstellt, und unersetzbar sei.
Wir sind die Initiatoren dieses hochsensiblen Themas und haben es am 28.03.2025 in die politische Debatte eingebracht. Zuvor hatte sich kaum jemand mit den bundesweiten Missständen rund um unberechtigte Vorwürfe der Kindeswohlgefährdung im Pflegekinderwesen beschäftigt oder diese öffentlich thematisiert.
Mit unserer beim Bundesfamilienministerium eingereichten Petition und über 1.000 Unterstützerinnen und Unterstützern konnten wir erstmals sichtbar machen, wie häufig unbegründete Vorwürfe einer Kindeswohlgefährdung im Pflegekinderbereich erhoben werden.
Diese Zahl zeigt bereits das Ausmaß des Problems. Gleichzeitig gehen wir davon aus, dass die tatsächliche Zahl unberechtigter Verdachtsmeldungen deutlich höher liegt, da viele Fälle aus Angst vor Konsequenzen oder aufgrund fehlender Möglichkeiten zur Aufarbeitung nie öffentlich werden.
Unser Anliegen ist es daher, Transparenz zu schaffen, Betroffene zu stärken und eine sachliche politische Aufarbeitung dieser Problematik zu erreichen.
Nach Angaben des Zusammenschlusses werden betroffene Pflegefamilien häufig vom System allein gelassen, sobald sich Verdachtsmomente als unbegründet herausstellen. Eine Rehabilitation der betroffenen Familien finde in der Praxis nicht statt.
„Pflegefamilien werden in solchen Situationen von vielen Hilfesystemen wie eine heiße Kartoffel fallen gelassen“, erklärt der Zusammenschluss. Statt strukturelle Fehler aufzuarbeiten, werde häufig auf Verfahrensabläufe, Fachkräftemangel oder hohe Fallzahlen verwiesen.
Besonders kritisch sieht der Zusammenschluss, dass es immer wieder zu Inobhutnahmen ohne gerichtliche Anhörung oder Beschluss und ohne rechtfertigenden Notstand gem. § 34 StGB. komme. Gleichzeitig würden fachärztliche Gutachten zum Förderbedarf von Pflegekindern teilweise angezweifelt. Eine Aufarbeitung zum Wohle des Kindes bleibt aus.
Der Zusammenschluss fordert deshalb politische Konsequenzen. Dazu gehören unter anderem Rehabilitationsverfahren und Schadensersatz für zu Unrecht beschuldigte Pflegefamilien, eine unabhängige Fehlerkultur im Hilfesystem sowie eine konsequente Umsetzung des Kontinuitätsprinzips.
Unsere Stellungnahme: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST18-3449.pdf
Videoaufzeichnung der Kinderschutzkommission NRW: https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/video.html?kid=78b167a7-a685-488d-ba60-f598c71869d9
Kölner Stadtanzeiger, 04.03.2026, Herausgeber: Gerhard Voogt,
„Mama lässt mich verhungern“ Falsche Anschuldigungen belasten Pflegefamilien in NRW: https://www.ksta.de/politik/nrw-politik/falsche-anschuldigungen-belasten-pflegefamilien-in-nrw-mama-schlaegt-mich-und-laesst-mich-verhungern-1234005
5 politische Kernforderungen
1. Gesetzliche Rehabilitationsverfahren für Pflegefamilien
Pflegefamilien, gegen die unbegründete Kindeswohlgefährdungs-Vorwürfe erhoben wurden, müssen ein verbindliches Rehabilitationsverfahren erhalten.
2. Unabhängige Beschwerde- und Prüfinstanzen
Verdachtsfälle und Inobhutnahmen sollten durch unabhängige Stellen überprüft werden, um Fehlentscheidungen zu verhindern.
3. Gerichtliche Kontrolle bei Inobhutnahmen
Inobhutnahmen müssen grundsätzlich richterlich überprüft werden, außer in echten akuten Notfällen.
4. Umsetzung des Kontinuitätsprinzips
Das gesetzlich vorgesehene Kontinuitätsprinzip muss verbindlich umgesetzt werden, um stabile Lebensperspektiven für Pflegekinder zu sichern.
5. Stärkung und Schutz bestehender Pflegefamilien
Politische Maßnahmen müssen darauf abzielen, bestehende Pflegefamilien zu unterstützen und zu halten, statt sie durch strukturelle Defizite zu verlieren.
Linkempfehlungen:
5. Fachveranstaltung mit dem Titel „Pflegefamilien im Fokus“ fand im Rahmen der Diskussionsreihe „Gelingender Kinderschutz“ im Landtag NRW statt: https://www.norika-creuzmann.de/post/pflegefamilien-im-fokus
