Positionspapier an die Kinderschutzkommission NRW
Sehr geehrte Mitglieder des Landtages,
sehr geehrte Damen und Herren,
als Zusammenschluss von Pflegefamilien gemäß § 4a SGB VIII setzen wir uns für die strukturellen Belange von Pflegekindern und Pflegefamilien ein.
Das Thema unbegründeter Kindeswohlgefährdungsvorwürfe gegenüber Pflegefamilien wurde von unserem Netzwerk erstmals am 28.03.2025 systematisch in die politische Diskussion eingebracht.
Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine Infragestellung des Kinderschutzes, sondern um eine strukturelle Problematik innerhalb der Pflegekinderhilfe:
Wenn sich Vorwürfe im Rahmen eines Kinderschutzverfahrens als unbegründet herausstellen, fehlt bislang ein geregeltes Verfahren zur Rehabilitierung der betroffenen Pflegefamilien.
Dies führt zu erheblichen Belastungen für Pflegefamilien, Pflegekinder und das gesamte System der Pflegekinderhilfe.
1. Pflegefamilien als zentraler Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe
Pflegefamilien übernehmen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (§27 ff. SGB VIII) eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe.
Sie bieten Kindern und Jugendlichen, die aus ihren Herkunftsfamilien herausgenommen werden mussten, ein stabiles familiäres Umfeld und tragen wesentlich zur Entwicklung und Stabilisierung dieser Kinder bei.
Damit übernehmen Pflegefamilien Aufgaben, die sonst nur durch stationäre Einrichtungen erbracht werden könnten.
Der Fortbestand der Pflegekinderhilfe ist daher in hohem Maße davon abhängig, dass ausreichend geeignete Pflegefamilien zur Verfügung stehen.
2. Kindeswohlgefährdung – notwendiger Schutzmechanismus
Der Schutz von Kindern vor Gefährdung ist ein zentraler Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe.
Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind insbesondere:
• § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung)
• § 42 SGB VIII (Inobhutnahme)
• sowie das Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII
Diese Instrumente sind essenziell, um Kinder in akuten Gefährdungssituationen zu schützen.
Gleichzeitig erfordern sie eine besonders sorgfältige Anwendung, da Eingriffe in bestehende Pflegeverhältnisse erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Kinder haben können.
3. Problemstellung: unbegründete Kindeswohlgefährdungsvorwürfe
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass gegen Pflegefamilien Verdachtsmeldungen auf Kindeswohlgefährdung ausgesprochen werden, die sich im weiteren Verlauf als unbegründet erweisen.
Solche Verfahren können unter anderem ausgelöst werden durch:
• Missverständnisse im pädagogischen Alltag
• Konflikte zwischen Herkunftsfamilie und Pflegefamilie
• unvollständige Informationen im Hilfeplanverfahren
• unterschiedliche fachliche Bewertungen durch beteiligte Akteure
Ein eingeleitetes Kinderschutzverfahren ist grundsätzlich legitim und notwendig, wenn Hinweise auf eine Gefährdung vorliegen.
Problematisch wird es jedoch, wenn sich Vorwürfe später als unbegründet herausstellen, ohne dass eine systematische Aufarbeitung erfolgt.
4. Fehlende Rehabilitationsmechanismen
Derzeit existieren im System der Pflegekinderhilfe keine klar geregelten Verfahren zur Rehabilitierung von Pflegefamilien, wenn sich Verdachtsmomente nicht bestätigen.
Die Folgen können sein:
• nachhaltige Vertrauensverluste zwischen Pflegefamilie und Jugendamt
• fortbestehende Verdachtsvermerke in Akten
• Einschränkungen bei zukünftigen Pflegeverhältnissen
• erhebliche emotionale Belastungen für Pflegefamilien und Pflegekinder
Während Einrichtungen der Jugendhilfe häufig über institutionelle Strukturen verfügen, um mit solchen Situationen umzugehen, stehen Pflegefamilien in diesen Situationen oftmals allein.
5. Auswirkungen auf Pflegekinder
Unbegründete Kindeswohlgefährdungsvorwürfe betreffen nicht nur Pflegefamilien, sondern vor allem auch die betroffenen Pflegekinder.
Mögliche Folgen sind:
• Verunsicherung innerhalb der Familie
• Angst vor Trennung
• Vertrauensverlust gegenüber Fachkräften
• zusätzliche Belastung bereits traumatisierter Kinder
Gerade Kinder, die bereits Erfahrungen von Bindungsabbrüchen gemacht haben, reagieren besonders sensibel auf solche Situationen.
6. Strukturelle Herausforderungen im System
Im bestehenden System der Pflegekinderhilfe ergeben sich mehrere strukturelle Herausforderungen:
- Risikoorientierte Entscheidungslogik
Jugendämter stehen im Kinderschutz unter erheblichem Druck, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen.
Dies kann in der Praxis dazu führen, dass bei unklaren Situationen eher vorsorglich Maßnahmen eingeleitet werden.
- b. Informationsasymmetrien im Hilfeplanverfahren
Im Hilfeplanverfahren nach §36 SGB VIII sind Pflegefamilien zwar formal beteiligt, verfügen jedoch häufig nicht über denselben Informationsstand wie andere beteiligte Institutionen.
- c. Fehlende unabhängige Beschwerdestrukturen
Pflegefamilien haben bislang nur begrenzte Möglichkeiten, Entscheidungen oder Verfahrensabläufe unabhängig überprüfen zu lassen.
7. Folgen für das System der Pflegekinderhilfe
Wenn Pflegefamilien erleben, dass unbegründete Vorwürfe nicht aufgearbeitet werden, kann dies langfristig zu einem Rückgang der Bereitschaft führen, Pflegekinder aufzunehmen.
Dies stellt eine Herausforderung für das gesamte System dar, da Pflegefamilien eine zentrale Säule der Kinder- und Jugendhilfe darstellen.
Ein System, das Pflegefamilien bei unbegründeten Vorwürfen nicht ausreichend rehabilitiert, riskiert langfristig den Verlust genau jener Familien, auf die es angewiesen ist.
8. Handlungsempfehlungen
Vor diesem Hintergrund schlagen wir folgende Maßnahmen vor:
I. Einführung eines Rehabilitationsverfahrens
Wenn sich Vorwürfe im Rahmen eines Kinderschutzverfahrens als unbegründet erweisen, sollte ein transparentes Verfahren zur Rehabilitierung der betroffenen Pflegefamilien vorgesehen werden, insbesondere nicht bei rechtswidrigen Inobhutnahmen ohne gerichtliche Anhörung oder Beschluss.
Für Pflegefamilien, die zu Unrecht beschuldigt wurden, existieren keine Rehabilitationskonzepte und stellt eine Ungleichbehandlung gegenüber Einrichtungen dar. Stattdessen wird auf Schutzkonzepte verwiesen – obwohl beides parallel möglich wäre.
In den uns bekannten Fällen bei Pflegefamilien und Erziehungsstellen lag zu keinem Zeitpunkt ein rechtfertigender Notstand gemäß § 34 StGB vor.
Der institutionelle Selbstschutz der Hilfesysteme wird häufig mit Verfahrensabläufen, Fachkräftemangel und hohen Fallzahlen begründet. Diese Argumentation verhindert jedoch eine kritische Aufarbeitung von Fehlentscheidungen.
II. Klare Dokumentationsstandards
Die Bewertung von Verdachtsfällen sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, insbesondere hinsichtlich:
• Gefährdungseinschätzung
• getroffener Maßnahmen
• Ergebnissen der Überprüfung
III. Stärkung der Beteiligungsrechte im Hilfeplanverfahren
Pflegefamilien sollten im Hilfeplanverfahren stärker unterstützt werden, etwa durch:
• bessere Informationszugänge
• unabhängige Beratungsmöglichkeiten
• transparente Entscheidungsprozesse
Die gesetzliche „Muss-Vorschrift“ des Kontinuitätsprinzips wird häufig nicht umgesetzt. Pflegeeltern und Pflegekindern wird die Möglichkeit einer dauerhaften Perspektive (z. B. Adoption) vielfach nicht angeboten.
IV. Ausbau unabhängiger Ombudsstellen
Unabhängige Ombudsstellen können dazu beitragen, Konflikte frühzeitig zu klären und das Vertrauen zwischen Pflegefamilien und Jugendhilfe zu stärken.
Schlussbemerkung
Der Schutz von Kindern hat höchste Priorität.
Gleichzeitig ist es notwendig, Verfahren so zu gestalten, dass sie sowohl den Schutz von Kindern gewährleisten als auch die berechtigten Interessen von Pflegefamilien berücksichtigen.
Eine systematische Aufarbeitung unbegründeter Kindeswohlgefährdungsvorwürfe kann dazu beitragen, Vertrauen zu stärken und die Stabilität der Pflegekinderhilfe langfristig zu sichern.
Pflegekinder sind keine „Fälle“, es handelt sich um Kinder, die häufig bereits traumatische Erfahrungen gemacht haben, die Stabilität, Kontinuität und Schutz benötigen.
Statt strukturelle Probleme zu adressieren, wird häufig auf Fortbildungen verwiesen, damit Pflegefamilien besser mit traumapädagogischen Herausforderungen umgehen können. Dadurch entsteht der Eindruck, dass Verantwortung auf die Pflegefamilien verlagert wird.
Einerseits wird der Mangel an Pflegefamilien beklagt, andererseits werden bestehende Pflegefamilien nicht ausreichend unterstützt oder gehalten. Familien, die intensivere Therapien für Pflegekinder einfordern, geraten teilweise unter systemischen Druck.
Eine echte Fehlerkultur innerhalb der Hilfesysteme ist aus unserer Sicht nicht erkennbar.
Wir danken Ihnen für die Möglichkeit, unsere Perspektive in diese Anhörung einzubringen.
