Was die Bundesstatisik zu Gefährdungseinschätzungen erfasst – und was weiterhin fehlt.
Eine wirksame Fehlerkultur im Kinderschutz braucht belastbare Daten.
Die Statistik des Statistischen Bundesamtes zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung liefert wichtige Informationen darüber, wie häufig Jugendämter Gefährdungseinschätzungen durchführen, welche Gefährdungsarten festgestellt werden und aus welchen Bereichen Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung kommen.
Gleichzeitig zeigt die aktuelle Bundesstatistik für das Berichtsjahr 2025 eine wesentliche Grenze:
Sie bildet den Weg bis zur Gefährdungseinschätzung ab – aber nicht ausreichend, was danach mit Fällen geschieht, in denen sich eine Einschätzung später als unbegründet, fehlerhaft oder eine darauf beruhende Maßnahme als rechtswidrig herausstellt.
Gerade für Pflegefamilien und Erziehungsstellen ist diese Lücke von besonderer Bedeutung.
Wichtiger Hinweis:
Die Bundesstatistik ist eine amtliche Statistik und bildet ausschließlich die dort definierten und erhobenen Merkmale ab. Aus dem Fehlen einer statistischen Kategorie darf nicht geschlossen werden, dass entsprechende Fälle nicht vorkommen. Umgekehrt kann aus einem nicht bestätigten Verdacht nicht automatisch auf einen „unberechtigten“ Verdacht geschlossen werden.
Der Fokus setzt sich dafür ein, diese statistischen und fachlichen Lücken sichtbar zu machen und die Grundlage für eine nachhaltige Fehler- und Rehabilitationskultur im Pflegekinderwesen zu schaffen.
Die Infografik sowie die ausführlichen Informationen sind in der Rubrik „Bundesstatistik 2025“ zu finden.

