5. Offener Brief an die Parlamentarische Staatssekretärin für Arbeit und Soziales, Katja Mast, MdB in Berlin
Wir haben in unserem 5. offenen Brief erneut auf das Versprechen „Wir stärken die Rechte der Pflegeeltern“ im Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD, Seite 99 hingewiesen.
„Wir stärken die Rechte der Pflegeeltern.“

Quelle: Allianz für Pflegekinder, https://www.pflegekind.org/news/grosser-erfolg—pflegekinder-sind-bestandteil-des-koalitionsvertrages
Unser Fokus betonte im Brief ausdrücklich, dass wir mit unseren Praxiserfahrungen eine realistische Gegendarstellung zur politischen Sicht von Pflegefamilien, Pflege- und Heimkinder aufzeigen, dass:
- Pflegefamilien, die eine unberechtigte Kindeswohlgefährdung erhalten haben, in eine Zwei-Klassen-Gesellschaft gespalten werden.
- die Auswirkungen auf geschädigte Pflegefamilien zum sozialen Abseits führen.
- die staatliche Provozierung zur psychischen Schädigung von Pflegefamilien führt.
- staatliche geschädigte Pflegefamilien, nachdem der Beweis der unberechtigten Kindeswohlgefährdung gelungen ist, der Zugang zum sozialen Entschädigungsrecht verweigert wird.
- die leiblichen Kinder seitens des Schulsystems oder der Gesellschaft in starke Traumatisierungen und dem sozialen Abseits (Mangel an sozialer Ressource) gedrängt werden.
- die Pflegefamilien zusätzlich enorme zeitliche und finanzielle Ressourcen in Eigenregie aufwenden müssen.
- den Pflegekindern selbst das „soziale Zuhause“ bei den Pflegefamilien genommen wird und sie erneut die traumatisierenden Bindungsabbrüche erleiden müssen.
- die Heimkinder von ihren Pflegefamilien den Rückhalt bei langjährigen Gerichtsverfahren weiterhin bekommen und ihre Pflegefamilien die wahren „Interessensvertreter des Kindes“ sind.
- Pflegeeltern in Milliardenhöhe finanzielle Ersparnis dem Staat leisten!
- Pflegefamilien als der „Sternenstaub der Jugendhilfe“ bekannt sind und es ist ein staatliches Armutszeugnis mit den vorhandenen Ressourcen so umzugehen, denn jede Pflegefamilie, die von unberechtigter Kindeswohlgefährdung betroffen ist, hat Freunde, Bekannte, Verwandte, die sagen: „Nein, in diesem Staat nehmen wir kein Pflegekind auf!“ sorgt dafür, dass immer mehr Kinder in Heimen aufwachsen müssen.
Ein Vertreter der SPD aus Baden-Württemberg (anstelle der Parlamentarische Staatssekretärin für Arbeit und Soziales Katja Mast und im Deutschen Bundestag für Pforzheim und Enzkreis in Baden-Württemberg und Pflegemutter) erhielten wir ein Antwortschreiben zu unserem Thema: Unberechtigte Kindeswohlgefährdungen in Pflegefamilien:
Zitat – SPD: „…dass bei den beschriebenen Situationen ein umsichtiges und sensibles Vorgehen von Behörden nötig ist. Zugleich geht es dabei auch um mitunter spezifisch gelagerte Einzelfälle, die genaues Abwägen und ein hohes Maß an Verantwortung mit sich bringen.“
Wir betonen ausdrücklich, dass wir keine Einzelfälle sind sondern viele Pflegefamilien, die eine unberechtigte Kindeswohlgefährdung erhalten haben.
Zitat – SPD: „Umgekehrt ist es aber auch unbestritten, dass es manchmal in einigen Pflegefamilien nicht gut läuft. Auch aus diesem Grund hat der Bundesgesetzgeber u.a. 2021 mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Familienpflege die Verpflichtung zur Anwendung von Schutzkonzepten bei Pflegeverhältnissen, einen Rechtsanspruch auf die eigenständige Beratung der Kinder sowie Ombudsstellen eingeführt.“
Wir weisen daraufhin, dass Ombudsstellen keine Weisungsbefugnis den Jugendämtern haben.
Wir können nachweislich belegen, dass Ombudsstellen Pflegefamilien im Stich lassen, wenn es um unberechtigter Kindeswohlgefährdung geht. Kleinkinder können sich nicht eigenständig an die Beratung wenden, geschweige denn so ausdrücken wie es ein Erwachsener kann!
Zitat – SPD: „Nun ist es tatsächlich so, dass nicht jeder Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung dazu führt, dass eine Kindeswohlgefährdung festgestellt wird. Von Jugendämtern sollte man dabei Professionalität verlangen.“
Zitat – SPD: „Keine Pflegefamilie sollte unter falschen Anschuldigungen leiden müssen, erst recht nicht in Folge eines fehlerhaften Vorgehens des Jugendamtes.“
Wir betonen erneut, dass tatsächlich viele Jugendämter keine Reflexion bei falschen Verdachtsmomenten von Pflegefamilien durchführen und im Nachgang keine Rehabilitation erhalten. Stattdessen halten diese Jugendämtern die Stigmatisierung dieser Pflegefamilien bewusst weiterhin aufrecht bis hin zur Verbreitung von Falschinformationen an weitere Jugendämter und verhindern, dass diese Pflegefamilien weitere Pflegekinder aufnehmen dürfen und als weitere Sanktion das Pflegegeld grundlos einbehalten wird! Diese Jugendämter treiben diese Pflegefamilie wissentlich einerseits in die nächste Rechtsverhandlung und andereseits in den finanziellen Ruine, mit dem Zitat einer Jugendamtsmitarbeiterin: „Dann ziehen sie doch vor das Gericht, wenn sie Pflegegeld haben wollen!“
Zitat – SPD: „Mit den neuen Schutzkonzepten und auch den Ombudsstellen dürften sich viele Punkte, die Sie in ihrem Schreiben benennen, verbessern.“
Wir stellen klar, dass die Schutzkonzepte richtig angewendet werden müssen und bei falschen Verdachtsmomenten eine gesetztliche Rehabilitation der Pflegefamilie automatisch durchgeführt werden muss. Die Ombudsstellen haben keine Weisungsbefugnis gegenüber den Jugendämtern und diese „Freikarte“ wissen die Jugendämter zu nutzen.
Zitat – SPD: „Wir nehmen Ihre geschilderten Erfahrungen ernst und sind uns bewusst, dass Pflegeeltern wie auch Pflegekinder in besonders sensiblen und belastenden Situationen stehen. Deshalb ist es wichtig, dass die neuen gesetzlichen Vorgaben und Schutzmechanismen konsequent umgesetzt und regelmäßig überprüft werden.“
Wir weisen daraufhin, dass es eine konsequente Umsetzung und regelmäßige Überprüfung nicht stattfindet, da Jugendämter mit ihre Machtstellung nicht beweispflichtig sind und keiner Kontrollbehörde unterliegen.
