Kein Jugendamt hat es bisher gewagt, auf eine solche Weise eine Gerichtsentscheidung zu torpedieren und stellt eine institutionelle Kindesmisshandlung dar.
Zitat des Anwalts: „Seit den 1980ern habe ich mehr als 25 Kinder bei einer unrechtmäßigen Herausnahme zurückgeführt. Deren aktuelles Vorgehen (vom Jugendamt 1) ist ungeheuerlich! Kein Jugendamt hat es bisher gewagt, auf eine solche Weise eine Gerichtsentscheidung zu torpedieren. Ihr Vorgehen stellt eine instituionelle Kindesmisshandlung dar.“
Als Pflegeeltern fragen wir uns:
Wo sind die Ombudsstellen, die Kinder unterstützen?
Wann handelt die Kinderschutzkommission NRW, die Kinderschutz groß schreibt und den Fall umfangreich kennt?
Wann handelt die Landespolitik, die Kinderschutz groß schreibt und den Fall umfangreich kennt?
Wann handelt der Petitionsausschuss, der den Fall umfangreich kennt und den Anhörungstermin zu Gunsten des Jugendamtes 2 x verschiebt?
Wann handelt die Familienministerin NRW?
Denn mit dem Zitat „Wer gehört wird, kann vertrauen“ und „Ich bin für eine nachhaltige Fehlerkultur“ ist dem Kindeswohl nicht gedient.
(In dem Kontext erinnern wir auch gerne an eine weitere Pflegefamilie, dessen Pflegekind im Landtag und im Familiendialog NRW seinen persönlichen Fall bereits mehrfach geschildert hatte und bis heute leider keine Unterstützung erfährt. Ein Bürger hatte deshalb im Landtag eine 8a-Meldung gegen das dortige Jugendamt X im Landtag ausgerufen. Wir sind kein Einzelfall.)
Wir stellen fest, nur die Pflegeeltern und der Anwalt setzen sich für das Kindeswohl ein und das jeden Tag! Wie lange muss ein Kind warten (es sind schon 20 Monate!!!), bis es endlich zu seinen primären Bindungspersonen, den Pflegeeltern, zurückgeführt wird?
Wir halten fest, dass beide Jugendämter eine institutionelle Kindeswohlgefährdung mit Freiheitsberaubung und Amtsvereitelung am Kind ausüben.
In einem Rechtsstaat muss Recht und Ordnung herrschen und nicht die Deutungshoheit des Jugendamtes, deshalb braucht eine übergeordnete Fachaufsichtsbehörde bei schwerwiegender Rechtswidrigkeit und instituioneller Kindeswohlgefährdung.
Hintergrund des Ereignisses:
Frühjahr 2024 = Tag 1 der adhoc Inobhutnahme des Pflegekindes ins Kinderheim Nr. 1 (Kind hat sich in der Kita gewehrt).
Frühjahr 2025 = adhoc Wechsel ins Kinderheim Nr. 2 und somit adhoc Schulwechsel Nr. 1.
07.10.2025 / 15.10.2025 = Richterlicher Beschluss, dass Inobhutnahme des Pflegekindes von Pflegeeltern zu Unrecht war. Das Gericht bestätigt, dass das Jugendamt 1 und Jugendamt 2 Fehler bei der ungerechtmäßigen Inobhutnahme im Frühjahr 2024 gemacht haben.
Das Gericht fragt Kindesmutter, ob Sie einverstanden ist, dass das Kind bei den Pflegeeltern verbleibt. Kindesmutter antwortet: „Wenn ich ehrlich bin, nein.“
Das Gericht klärt Kindesmutter auf, dass dies eine Kindeswohlgefährdung ist und erläutert, dass ihr das Sorgerecht entzogen werden kann.
Das Gericht fragt erneut Kindesmutter, ob Sie einverstanden ist, dass das Kind bei den Pflegeeltern verbleibt. Kindesmutter antwortet schnell: „Ja.“
Das Gericht beschließt Rückführung des Kindes zur Pflegefamilie und Verbleib und die unrechtmäßige Inobhutnahme des Kindes durch die Fehler von Jugendamt 1 und Jugendamt 2 ist.
Seitdem verhindert das Jugendamt 1 und das Kinderheim 2 die Rückführung des Kindes zu den Pflegeeltern.
Die Tage und Wochen gehen ins Land, dass Kind ist immer noch im Kinderheim 2 und die Pflegeeltern dürfen das Kind nicht abholen.
Anwalt fordert Jugendamt 1 auf, das man dem Kind doch Gerichtsvollzieher und Polizei ersparen will und das Jugendamt 1 die Rückführung umsetzen soll.
Jugendamt 1 und Kinderheim 2 beeindrucken Gerichtsvollzieher und Polizei in keiner Weise, stattdessen torpedieren beide Institutionen den Gerichtsbeschluss.
Jugendamt 1 begeht weiterhin mehrere Amtsdelikte mit falschen Vorwürfen und verunglimpft die Pflegeeltern mehrmals in der Woche mit E-Mails mit folgenden Inhalten:
- „Kind ist ein hoch belastetes Kind, das sich seit eineinhalb Jahren in einer stationären Einrichtung befindet. Eine Rückkehr in den Haushalt der Pflegeeltern kann nur mit fachlicher Vorbereitung und in enger Abstimmung aller Beteiligten erfolgen, um eine erneute Destabilisierung zu vermeiden.“
Wir stellen fest, dass das Jugendamt keine Selbstreflexion hat und uneinsichtig ist und bleibt, dass die im Frühjahr 2024 adhoc Inobhutnahme aus der Kita selbst durchgeführt hat und einer Kindesentführung gleichkommt, da das Kind sich dagegen gewehrt hat. Der Verursacher dieser „Hochbelastung am Kind“ wurde durch das Jugendamt verübt, nicht durch die Pflegeeltern.
- „Der zukünftige Schulbesuch muss vor einem Wechsel gesichert sein. Ein unvorbereiteter Wechsel in eine Regelschule würde voraussichtlich zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Vor einer Rückführung ist daher eine geeignete Beschulung verbindlich zu klären.“
Wir stellen fest, dass das Jugendamt den ersten Schulwechsel im Frühjahr 2025 wieder adhoc selbst durchgeführt hat und das Kind aus seiner gewohnten Schulumgebung gerissen hat. Auch hier ist das Jugendamt uneinsichtig und kann sich nicht selbst reflektieren. Die alte Schule hat bestätigt, dass Kind sofort wieder in seine alte Schulklasse und Schullehrerin gehen kann!
- „Zudem liegt für die betreffene Pflegefamilie keine gültige Pflegeerlaubnis vor. Eine Einsetzung der Familie x als Pflegeeltern wäre daher rechtlich unzulässig, solange keine entsprechende Erlaubnis erteilt und die Eignung der Pflegepersonen durch das Jugendamt 2 bestätigt wurde. Das Jugendamt ist verpflichtet, diese Prüfung durchzuführen und das Wohl des Kindes gemäß § 8a SGB VIII sicherzustellen.“
Wir stellen fest, dass das Jugendamt die Pflegeerlaubnis beendet hat, ohne Vorwarnung und Ankündigung im Frühjahr 2024. Auch hier ist das Jugendamt uneinsichtig. Stattdessen wirft das Jugendamt den Pflegeeltern „Ungeeignetheit“ vor, nur weil es vor Gericht verloren hat!
- „Ein persönliches Gespräch mit den Pflegeeltern ist für die Planung und Begleitung der Rückführung im Sinne des Kindes zwingend erforderlich. Seit der Verhandlung am 07.10. verweigern die Pflegeeltern jedoch konsequent jeden Kontakt mit dem hiesigen Jugendamt.“
Auch hier stellen wir fest, dass das Jugendamt allen Schriftverkehr mit den Pflegeeltern leugnet sowie das die Pflegeeltern seit fast 20 Monaten konsequent kooperieren und kommunizieren.
Das Jugendamt verheimlicht, dass die Pflegeeltern aktiv bei der Vermisstensuche des Kindes in der Schule mitgeholfen hatten sowie sich Sorgen bei einem Brandereignis im Heim gemacht hatten. Als Konsequenz erhalten die Pflegeeltern vom Jugendamt 1 weitere Falschbehauptungen (keine Kooperation).
Wir stellen fest, dass Jugendamt 1 und 2 weiterhin an Ihrer ablehnenden Haltung zu den Pflegeeltern hat. Diese beiden Jugendämter zeigen deutlich, dass sie nicht in der Lage sind sich Selbst zu reflektieren und den schwerwiegenden Fehler, die unrechtmäßige Inobhutnahme des Kindes im Frühjahr 2024, selbst verursacht haben. Die Pflegeeltern werden nicht rehabilitiert sondern weiterhin mit falschen Vorwürfen geschädigt.
Wir stellen weiterhin fest, dass die beide Jugendämter nichts aus Ihren Fehlern gelernt haben und nicht gewillt sind, Ihren Fehler einzugestehen. Das Gutachten beweist eindeutig, dass die Pflegeeltern Erziehungsfähig sind und zu keinem Zeitpunkt eine Kindeswohlgefährdung vorlag. Das bestätigt der richterliche Beschluss.
Unser Zusammenschluss setzt sich für eine nachhaltige Fehlerkultur im Pflegekinderwesen ein, doch die Realität in diesen beiden Jugendämtern wird anders ausgeübt!
