Nach Schätzung von Fachverbänden wie dem Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien fehlen 4.000 Pflegefamilien
Wir haben uns die Frage gestellt, wie die Zahl von 4.000 überhaupt ermittelt wurde und welche Kriterien dabei eine Rolle spielen?
Bedarf an Pflegeplätzen ermitteln
Zuerst schaut man, wie viele Kinder einen Pflegeplatz brauchen.
Dazu nutzt man z. B. Daten von:
- Jugendämtern
- Landesämtern
- der Statistisches Bundesamt
Beispiele für Daten:
- Wie viele Kinder neu untergebracht werden müssen?
- Wie viele Pflegeplätze aktuell fehlen?
- Wie viele Kinder auf Wartelisten stehen?
Wegfall von Pflegefamilien berechnen
Dann wird geschaut, wie viele Pflegefamilien jährlich wegfallen, z. B.:
- Pflegeeltern werden älter
- Familien hören auf
- Kinder werden volljährig und Plätze fallen weg
Diese Zahlen melden Jugendämter und Pflegekinderdienste.
Die 4000 sind kein exakter Wert, sondern sind Hochrechnungen und Prognosen.
Warum werden Pflegefamilien nach unbegründeten Verdachtsmeldungen oft nicht rehabilitiert?
Sicherheitsprinzip („Kinderschutz hat Vorrang“)
Jugendämter arbeiten nach dem Grundsatz:
Im Zweifel für die Sicherheit des Kindes.
Das bedeutet: Wenn ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung besteht, wird sehr vorsichtig gehandelt. Auch wenn sich der Verdacht später als unbegründet herausstellt, bleibt oft eine erhöhte Vorsicht
Problem dabei: Rehabilitation der Pflegefamilie wird nicht automatisch geregelt. Der Fokus liegt stärker auf Risikovermeidung als auf Wiedergutmachung
Fehlende klare Verfahren für Rehabilitation
Ein zentraler Grund ist: Es gibt keine standardisierten Rehabilitationsverfahren.
Das bedeutet: Nach Entkräftung eines Verdachts ist oft nicht festgelegt, wie eine Familie offiziell rehabilitiert wird.
Ob eine Pflegefamilie wieder belegt wird, hängt oft von:
- Einzelfallentscheidungen
- Einschätzung einzelner Fachkräfte
- lokalen Regelungen ab.
Vertrauensverlust im System
Auch wenn ein Verdacht unbegründet war:
- Manche Behörden oder Fachkräfte bleiben vorsichtig
- Es entsteht ein informeller Vertrauensverlust, auch ohne rechtliche Grundlage
- Dadurch kann es passieren, dass:
- Pflegeverhältnisse beendet werden
- Pflegefamilien nicht mehr neu belegt werden
Das wird in Fachdebatten oft als „stille Aussteuerung“ beschrieben.
Dokumentation bleibt bestehen
Selbst unbegründete Meldungen werden häufig dokumentiert.
Das kann Folgen haben:
- Bei neuen Vermittlungen werden alte Vorgänge wieder sichtbar
- Fachkräfte bewerten Risiken vorsichtiger
- Dadurch sinkt die Chance auf neue Belegungen
Personalmangel und Zeitdruck
Ein praktischer Faktor:
- Jugendämter sind oft stark belastet
- Aufwendige Rehabilitationsprozesse kosten Zeit
- Es ist organisatorisch einfacher, neue Pflegefamilien zu suchen, als eine Rehabilitation aktiv zu gestalten
Das kann paradoxerweise dazu beitragen, dass Pflegefamilien fehlen, obwohl geeignete Familien vorhanden wären.
Warum das für die „4000 fehlenden Pflegefamilien“ relevant ist
Wenn Pflegefamilien wegen unbegründeter Verdachtsmeldungen dauerhaft aus dem System ausscheiden, werden sie in Statistiken oft einfach als „weggefallen“ gezählt.
Aber:
- Sie sind nicht wirklich ungeeignet
- Sie wurden nicht rehabilitiert
- Sie könnten theoretisch weiter Pflegekinder aufnehmen
Das kann die Zahl der fehlenden Pflegefamilien künstlich erhöhen.
Warum rehabilitiert man Bestands-Pflegefamilien nicht, die noch zur Verfügung stehen?
Die kurze Antwort:
- Weil es keine verbindlichen Rehabilitationsverfahren,
- ein starkes Sicherheitsdenken,
- und organisatorische Hürden gibt.
Nicht, weil es grundsätzlich unmöglich wäre.
Aus diesem Grund fordern wir die gesetzliche Verankerung eines Rehabilitationsverfahrens für Pflegefamilien und Erziehungsstellen und setzen uns nachdrücklich dafür ein.
Quelle: https://www.magazin-forum.de/de/dramatischer-mangel?utm_source
