KH Kinderglück PFAD e.V. ist Kooperationspartner von Fokus: Unberechtigte Kindeswohlgefährdung.

Das Spendengeld kommt ausschließlich dem
Fokus: Unberechtigte Kindeswohlgefährung
zur Verwendung zu Gute!

Per Einzelüberweisung

Kontoinhaber: KHKinderglück-PFAD e.V.

Kto: DE 85 150 50 5000 1021 54 678

Verwendungszweck: Fokus8a – Spende

Jeder Euro zählt und jede Spende hilft!

Spenden können mit dem erleichterten Spendennachweis bis 300 Euro im Steuerrecht geltend gemacht werden.

Für Spenden bis 300 Euro reicht ein einfacher Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung als Nachweis für das Finanzamt aus.

Erst bei Spenden über 300 Euro ist eine Zuwendungsbestätigung von der begünstigten Organisation als Nachweis für das Finanzamt notwendig.

Bei Bedarf stellen wir gerne eine Spendenquittung aus. Senden Sie uns dazu einfach eine E-Mail.