Die Umsetzung einer nachhaltigen Fehlerkultur im Pflegekinderwesen erfordert – mit Blick auf die Daten des Statistischen Bundesamtes – die Identifikation und Nutzung wesentlicher Verbesserungspotenziale.“

„Dringende Kindeswohlgefährdung“ unterscheidet nicht in latente oder akute Kindeswohlgefährdung.

„Dringende Kindeswohlgefährdung“ auch hier keine Unterscheidung in latente oder akute Kindeswohlgefährdung.
Folge: Intransparenz der Datenerhebung!

„Sonstige Gründe“ kann nicht nachvollzogen werden, da Differenzierung fehlt.
Folge: Intransparenz der Datenerhebung!

Es gibt keine Differenzierung zu unberechtigten Annahmen von Kindeswohlgefährdungen in Pflegefamilien und Erziehungsstellen.
Folgen:
– Fehlende Rehabilitation der Pflegefamilien und Erziehungsstellen!
– Komplette Intransparenz der Datenerhebung!

Keine Differenzierung zu Kriterien kindeswohlgefährendes Merkmal, wie z.B.:
- „AD(H)S und Medikamente als Kindeswohlgefährung“
- „Zu viele Diagnostiken mit dem Pflegekind, als Diagnostikodysee.“
- „Pflegekind klein halten.“
- „Pflegekind krank machen.“
- „Mangel an Kommunikation und Kooperation durch die Pflegeeltern.“
- „Pflegeeltern begrenzen die Familienzeit mit „Quality – Time“.
- „Das Pflegekind ist normal – es hat keine Auffälligkeiten, die Pflegeeltern müssen ihr Verhalten ändern.“
- und vieles mehr….

Keine Differenzierung zu Pflegefamilien und Erziehungsstellen.
„Keine Angabe möglich“ was ist darunter zu verstehen?
Folge: Intransparenz der Datenerhebung!

Keine Differenzung zu Pflegefamilien und Erziehungsstellen, da diese Personengruppe in die Kategorie „Überforderung der Eltern/eines Elternteils„ zugeordnet werden!
Folge: Intransparenz der Datenerhebung!

Keine Differenzierung zu Pflegekinder, die zu Unrecht ins Heim gekommen sind.
Folge: Intransparenz der Datenerhebung!

Keine Differenzierung zu unberechtigten Annahmen von Kindeswohlgefährdungen.
Folgen:
– Pflegefamilien und Erziehungsstellen erhalten keine Rehabilitation nach Gerichtsverfahren, dass sich die fehlinterpretierte Kindeswohlgefährdung als haltlos herausgestellt hatte!
Pflegefamilien und Erziehungsstellen werden auch in die Kategorie „Eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern“ zugeordnet.
Folge: Intransparenz der Datenerhebung!
Die Kategorie „Gefährdung des Kindeswohls“ unterscheidet nicht in latente oder akute Gefährdung.
Folge: Intransparenz der Datenerhebung!
