Verbindliche Rehabilitation – nicht nur für Fachkräfte, sondern auch für Pflegefamilien und Erziehungsstellen
Stationäre Einrichtungen verfügen bereits über verbindliche Rehabilitationskonzepte für Fachkräfte, wenn sich Vorwürfe einer Kindeswohlgefährdung als unbegründet erweisen.
Pflegefamilien und Erziehungsstellen haben einen vergleichbaren Anspruch bislang nicht.
Gleiche Standards für alle – Rehabilitation darf nicht an der Haustür der Pflegefamilie enden.
Dabei können unberechtigte Vorwürfe schwerwiegende Folgen haben – für das Pflegekind, die Pflegefamilie und das Vertrauensverhältnis zu den beteiligten Institutionen.
Deshalb fordern wir ein bundesweit verbindliches Rehabilitationskonzept für Pflegefamilien und Erziehungsstellen.
Unser Rehabilitationskonzept zeigt einen praxisnahen Vorschlag, wie nach einer unbegründeten Kindeswohlgefährdungsmeldung Vertrauen wiederhergestellt, Kinder stabilisiert, Pflegefamilien unterstützt und zukünftige Fehlentwicklungen vermieden werden können.
Es umfasst unter anderem eine strukturierte Klärung und Dokumentation, psychologische Stabilisierung, begleitende Kommunikation, Unterstützung der Pflegefamilie, rechtliche Wiedergutmachung, Präventionsmaßnahmen sowie langfristige Nachsorge.

